Förderprogramme für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung
ZUG – Zukunft Umwelt Gesellschaft: Fördergelder der Bundesregierung
Vorrausetzungen:
- Der ULR (upward light ratio) darf 0 % nicht überschreiten
- Mindestlebensdauer von 50.000 Stunden
- Farbtemperatur maximal 4000 K
- 25 % Förderquote nis zum 30.06.2024
Wer wird gefördert.
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
- kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen,
- öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
- gemeinnützige (Sport-) Vereine,
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen
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