Förderprogramme für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung

Die Nr. 1 im Norden, wenn es um LED-Flutlichtbeleuchtung geht.

Förderprogramme für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung

ZUG – Zukunft Umwelt Gesellschaft: Fördergelder der Bundesregierung

Vorrausetzungen:

  • Der ULR (upward light ratio) darf 0 % nicht überschreiten
  • Mindestlebensdauer von 50.000 Stunden
  • Farbtemperatur maximal 4000 K
  • 25 % Förderquote nis zum 30.06.2024

Wer wird gefördert.

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
  • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
  • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen,
  • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
  • gemeinnützige (Sport-) Vereine,
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen

Setzten Sie auf die neuste Lichttechnik und erreichen Sie beste Lichtergebnisse und sparen dabei bares Geld. Mit den Fördermöglichkeiten erreichen wir akzeptable Amortisationszeiten und reduzieren deutliche die Anschaffungskosten.

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